Bei dem Amtsgericht Monschau sollen Akten, Register und Urkunden, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2022 endet, ab dem 01.06.2023 vernichtet werden.

 

Personen, die an einer längeren Aufbewahrung dieser Akten pp. ein berechtigtes Interesse zu haben glauben, werden aufgefordert, dies innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist bei dem Geschäftsleiter des Amtsgerichts, Zimmer 18, anzumelden und nachzuweisen.