Lockerung der Coronamaßnahmen
Bitte helfen Sie mit, sich und andere zu schützen.
Auch nach Lockerung/Aufhebung der Coronamaßnahmen können Sie die meisten Ihrer Anliegen schriftlich einreichen.
Wenn Sie das Gericht aufsuchen müssen, beachten Sie bitte die empfohlenen Schutzmaßnahmen. Es empfiehlt sich außerdem weiterhin, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie unter Das Gericht / Aktuelles.