Schiedspersonen für Simmerath
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Rambadt, Karl | Bruchbendstraße 33 52152 Simmerath Tel.-Nr.: 02473 7728 E-Mail: Karl.Rambadt@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Simmerath |
| 1.Vertretung: Huppertz, Michael | Zum Belgenbach 12 b 52152 Simmerath Tel.-Nr.: 02472 7955 E-Mail: huppertz.michael@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Simmerath
Rathaus, 52152 Simmerath
Tel.-Nr.: 02473 607-0 , Telefax: 02473 607-100
E-Mail: gemeinde@simmerath.de
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Weitere Informationen
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