Überweisungsträger Quelle: Sandra Zumbrägel

Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Empfänger: Amtsgericht Monschau

Konto:

Postbank Köln

IBAN   DE16 3701 0050 0011 3465 03

BIC:    PBNKDEFF

Achtung!
Für Sicherheits-Leistungen und Erlös-Zahlungen in Zwangsversteigerungen  gibt es eine andere Konto-Nummer!

Empfänger:

Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ)

Konto:

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

IBAN:   DE08 3005 0000 0001 4748 16

BIC:     WELADEDD


Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022