Sie können das Amts-Gericht anrufen.
Auf den Schreiben vom Amts-Gericht stehen die Nummern.
Wenn Sie kein Schreiben haben, kann Ihnen an der Telefonzentrale weitergeholfen werden.
Die Zentrale erreichen Sie unter der Nummer 02472 9907-0
Durchwahlnummern der Abteilungen
Sie können das Amts-Gericht anrufen.
Auf den Schreiben vom Amts-Gericht stehen die Nummern.
Wenn Sie kein Schreiben haben, kann Ihnen an der Telefonzentrale weitergeholfen werden.
Die Zentrale erreichen Sie unter der Nummer 02472 9907-0